Lerne mich kennen, kostenlos in Berlin Schöneberg nähe Innsbrucker Platz

Kostenloses Kennenlerngespräch (20 Min)

Bei einem kostenlosen Kennenlerngespräch können wir ein Gefühl dafür bekommen, ob die Chemie zwischen uns passt. Du kannst schauen, ob du dich in meinen Räumlichkeiten wohl und sicher fühlst. Und du kannst mir hier schon erzählen, warum du dich psychotherapeutisch begleiten lassen möchtest. 

Honorar für Fokussieren auf Wassertropfen in Berlin Schöneberg nähe Innsbrucker Platz

Honorar für das Erstgespräch
(30 Min)

Mein Honorar für das Erstgespräch ist ein Festpreis in Höhe von 30,- €.

 

Das Erstgespräch dient dem Erfassen aller relevanter Daten. Wir werden hier besprechen, ob eine Psychotherapie notwendig ist und welche Therapieart zu dir passt.

Psychotherapie Balsam wie Lavendel in Berlin Schöneberg nähe Innsbrucker Platz

Honorar für eine Einzelstunde Psychotherapie (50 Min)

Mein Honorar ist sozialverträglich gestaffelt:

 

Klienten, die über weniger finanzielle Mittel verfügen zahlen weniger - Besserverdienende mehr. So haben mehr Menschen die Möglichkeit zu mir in die Behandlung zu kommen.

Du kannst dich in der Preisspanne zwischen   70,- € (Sozialtarif) und 100,- € (Sozialtarif) selbst einschätzen. 

EMDR kann man auch am See in der Sonne in Berlin Schöneberg nähe Innsbrucker Platz machen. EMDR ist ein Teil der Psychotherapie.

Honorar für EMDR (90 Min.)

Mein Honorar für EMDR ist ein Festpreis in Höhe von 120 €.

 

EMDR ist eine unterstützende Technik. Vor der EMDR-Stunde sollten wir uns kennengelernt haben und gemeinsam entscheiden, wann es gut in deine Therapie passt.

 

Stark wie ein Baum am See durch Traumatherapie in Berlin Schöneberg nähe Innsbrucker Platz werden.

Wichtige Informationen zum Honorar

Hierbei handelt es sich um eine rein privatfinanzierte Psychotherapie. Der Vorteil der privaten Behandlung ist, dass sie auch privat bleibt. Unter Umständen könnte das fürs Berufsleben wichtig sein. 

Manche private Krankenkassen übernehmen (teilweise) die Leistungen. Bitte informiere dich bei deiner Krankenkasse über die Voraussetzungen.

Du kannst die Behandlungen und die Fahrtkosten gemäß § 33 EStG unter "Außergewöhnliche Belastungen" absetzen. Informiere dich hierzu am Besten bei deinem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

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